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Konditionen Hauseigentümer |
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DIESER TEIL IST FÜR HAUSBESITZER BESTIMMT WELCHE IHRE WOHNUNG/HAUS ÜBER OLTARENT VERMIETEN MÖCHTEN! - Oltarent wird im Auftrag vom Eigentümer/Vermieter den Mietvertrag erstellen und zur Unterschrift an den Mieter versenden.
- Oltarent wird im Auftrag vom Eigentümer/Vermieter Sorge tragen, daß ein unterschriebener Mietvertrag empfangen wird und dieser administrativ in der Buchhaltung von Oltarent verarbeitet wird. Buchungen werden durch Oltrarent direkt im Buchungskalender verarbeitet.
- Oltarent wird im Auftrag vom Eigentümer/Vermieter die Miete einfordern. 30% bei Buchung der Ferienwohnung, der Restbedrag 6 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes.
- Oltarent wird den Eigentümer/Vermieter über dessen e-Mailadresse informieren, wenn auf Buchungen bei Oltarent die 1e Bezahlung eingangen ist. Der Mieter hat dann bereits den Mietvertrag unterschrieben und die Anzahlung geleistet.
- Sobald die Restzahlung bei Oltarent eingegangen ist (der Mieter ist vertraglich verplichtet, diese 6 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen), wird der Gesamtbetrag minus Kommission für Oltarent, in die erste Woche vom Aufenthalts des Mieters überweisen auf das Konto vom EigentümerVermieter.
- Der Eigentümer/Vermieter der Ferienwohnung haftet, wenn er sich nicht an Absprachen hält, die Oltarent in seinem Namen mit Mietern trifft.
- Sollten sich Änderungen an der Ferienwohnung hervortun, bitten wir den Eigentümer/Vermieter, diese unmittelbar an Oltarent zu melden, sodaß wir diese auf unserer Webseite anpassen können.
- Im Fall, das Eigentümer/Vermieter an bestimmte Personen nicht vermieten wil, hat dies vorab, schriftlich an Oltarent mitgeteilt zu werden.
- Im Falle von Eigenvermietung oder Eigennutzung durch den Eigentümer/Vermieter, bitten wir diesen, diese Informationen unmittelbar an Oltarent weiterzuleiten, damit der Buchungskalendar angepasst werden kann. Sind bereits Buchungen im Buchungskalendar eingetragen, und der Vermieter will eine eigene Buchung vornehmen, werden die bereits im Buchungskalendar notierten Buchungen bevorzugt.
- Im Falle, daß Eigentümer/Vermieter, höhere Gewalt ausgeschlossen, den in seinem Namen geschlossenen Mietvertrag nicht nachkommen kann oder will, ist er verpflichtet einen Schadensersatz an Oltarent zu zahlen. Die Höhe des Schadensersatzes ist abhängig davon zu welchem Zeitpunkt dies bei Oltarent bekannt gegeben worden ist: 50% des vereinbarten Mietbetrages bis 6 Monate vor dem ersten Vermietungstag, 60% bis 5 Monate, 70% bis 4 Monate, 80% bis 3 Monate, 90% bis 2 Monate,100% bis 1 Monat und 120% innerhalb eines Monats vor dem ersten Vermietungstag. Unter höherer Gewalt fällt der Verlust der Ferienwohnung durch Brand, Erdbeben oder Überflutung.
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